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   OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11253
OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05 (https://dejure.org/2005,11253)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.12.2005 - 10 U 13/05 (https://dejure.org/2005,11253)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - 10 U 13/05 (https://dejure.org/2005,11253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Unclean-hands-Einwand"; Beanstandung der Wettbewerbsmethoden eines Mitbewerbers bei eigenem unlauteren Verhalten ; Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Werbung für Ayurveda, vedische Medizin und ähnliche ausleitende medizinische Behandlungsverfahren; Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    HWG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; HWG § ... 3; ; HWG § 11; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 4; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 6; ; HWG § 12; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches, der sich gegen die Interessen der Allgemeinheit betreffende Wettbewerbsmethoden richtet, wenn das wettbewerbliche Verhalten des Anspruchstellers selbst nicht einwandfrei ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05
    Selbst die Aufgabe jeder Geschäftsbetätigung lässt die Wiederholungsgefahr nicht entfallen, es sei denn, es ist auszuschließen, dass der Verletzter den Geschäftsbetrieb oder einen ähnlichen Geschäftsbetrieb nicht wieder aufnimmt (BGB, GRUR 2001, 453).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05
    Nach überwiegender Auffassung, der sich anzuschließen ist, führt der Missbrauchseinwand wegen des Fehlens der Prozessführungsbefugnis schon zur Unzulässigkeit der Klage (BGH, GRUR 1996, 804, 806; 2002, 357, 359).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05
    § 8 Abs. 4 UWG schützt die von einer Abmahnung oder Klage Betroffenen und mittelbar auch die Gerichte vor einer missbräuchlichen Inanspruchnahme (BGH, GRUR 1999, 509, 510).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05
    Nach überwiegender Auffassung, der sich anzuschließen ist, führt der Missbrauchseinwand wegen des Fehlens der Prozessführungsbefugnis schon zur Unzulässigkeit der Klage (BGH, GRUR 1996, 804, 806; 2002, 357, 359).
  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05
    Die entgegengesetzte Auffassung würde zu dem nicht hinzunehmenden Ergebnis führen, dass Gerichte ein unlauteres wettbewerbliches Verhalten deswegen bestehen lassen müssten, weil mehrere Wettbewerber sich dieser Handlungsweise in gleicher Weise bedienen (BGH, GRUR 1967, 430, 432; 1977, 494, 497; Großkomm.UWG/Köhler, Teil B vor § 13 Rn. 487).
  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05
    Wirklich schutzwürdige Interessen des Verletzten werden nämlich schon dadurch geschützt, dass ein Schadensersatzanspruch gegen einen Mitbewerber regelmäßig ausgeschlossen ist, wenn beide Parteien im Wesentlichen gleichzeitig, in gleicher Art und Weise und in gleichem Umfang wettbewerbswidrig gehandelt haben (BGH, GRUR 1970, 53; 1971, 582, 584).
  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05
    Die entgegengesetzte Auffassung würde zu dem nicht hinzunehmenden Ergebnis führen, dass Gerichte ein unlauteres wettbewerbliches Verhalten deswegen bestehen lassen müssten, weil mehrere Wettbewerber sich dieser Handlungsweise in gleicher Weise bedienen (BGH, GRUR 1967, 430, 432; 1977, 494, 497; Großkomm.UWG/Köhler, Teil B vor § 13 Rn. 487).
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